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Gelbe Tonne statt Gelber Sack

Sackgarage (Gelbe Tonne) bestellen

Für den Eifelkreis Bitburg-Prüm, den Vulkaneifelkreis und den Landkreis Bernkastel-Wittlich
Als Alternative zu den Gelben Säcken bieten wir Ihnen mietweise Gelbe Tonnen mit einem Fassungsvermögen von 240 Liter oder 1.100 Liter an.

Sauber, hygienisch und praktisch.

Vorteile der Gelben Tonne

So wird eine saubere Erfassung von Verpackungen möglich - lagern Sie Ihre Wertstoffe einfacher als beim Gelben Sack. Grundstücke und Straßen bleiben sauber - es gibt keine Verschmutzung durch verwehte Verpackungen - das Ortsbild sieht dadurch gepflegter aus. Es müssen auch weniger Gelbe Säcke produziert werden, so werden Millionen von Säcken und eine entsprechende Menge Müll eingespart.

Sie möchten eine Gelbe Tonne bestellen?

Kontaktformular

Sie möchten sich jetzt für eine Gelbe Tonne entscheiden? Dann kontaktieren Sie uns gerne über das folgende Formular.

1. Adressdaten (Standort der Tonne)

Leistungsort

2. Kontaktperson

3. Zahlungsart

Ich möchte die bequeme Zahlungsart Bankeinzug/SEPA-Lastschriftverfahren (Rückseite) nutzen. Die Zustellung der Rechnung erfolgt elektronisch über unser Kundenportal. Bitte senden Sie uns das SEPA-Mandat im Original per Post, per Fax oder per Scan als Email mit Unterschrift zu. Bitte kennzeichnen Sie auf dem SEPA-Mandat mit einem Vermerk, ob Sie sich online bereits erfasst haben, z. B. "online erfasst".

3. Anliegen

Nutzungsbedingungen der Sackgarage (Gelbe Tonne)

(ausschließlich für Leistungsstandorte in den Landkreisen Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifelkreis und Bernkastel-Wittlich)

Stand 02/2022

  1. Entsorgung

    Der Nutzer erhält einen 240 oder 1100 Liter-Behälter zur Sammlung von Gelben Säcken. Der Behälter bleibt Eigentum der Firma REMONDIS GmbH. Der Nutzer verpflichtet sich, den Behälter am Entsorgungstag bis spätestens 6.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand zu stellen. Bei Nichteinhaltung besteht kein Anspruch auf Nachleerung. Das Betreten von privaten Grundstücken ist unseren Fahrern ausdrücklich untersagt. Tonnen aus Einbuchtungen müssen vom Nutzer herausgezogen werden.

  2. Leerung

    Die Leerung der Sackgarage erfolgt alle 4 Wochen (13 Leerungen / Jahr) gemäß Abfuhrplan, sofern Straße und Behälter für ein drei- bzw. vierachsiges Entsorgungsfahrzeug zugänglich sind. Dies betrifft insbesondere die Parksituation an Kreuzungen/Ecken von Zufahrtsstraßen sowie die Leerung in Sackgassen. Sollte die Dienstleistung auf Grund von höherer Gewalt (Sturm, Feuer, Streik u. ä.) sowie Witterungsbedingungen wie Glatteis, nicht ausführbar sein, scheidet eine Haftung seitens REMONDIS grundsätzlich aus. Dem Nutzer steht der Abfuhrplan auf der Homepage des ART unter www.art-trier.de als Download zur Verfügung.

  3. Konditionen

    Die REMONDIS GmbH erhebt als Miete für die Sackgarage eine Jahrespauschale

    - für 240 l Gefäße in Höhe von 42,84 €
    - für 1100 l Gefäße in Höhe von 171,36 €

    inkl. gesetzl. gültiger MwSt. Die Mietrechnung wird für ein Jahr im Voraus abgerechnet. Die Zustellung der Rechnung erfolgt über das Kundenportal. Der Jahres-Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Bei Nichtzahlung behält sich REMONDIS das Recht auf Abzug des Behälters vor.

  4. Vertragslaufzeit

    Der Vertrag gilt für 2 Kalenderjahre und verlängert sich um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht 2 Monate vor Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird. Bei einer vorzeitigen Kündigung ist eine anteilige Rückerstattung der Jahrespauschale nicht möglich. Ebenso wird bei vorzeitigem Abzug, innerhalb der ersten 24 Monate ab Gestellung, eine Fahrtkostenpauschale i. H. v. 100,00 € zzgl. MwSt. berechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. REMONDIS hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit, wenn der Nutzer wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, wenn die Leistungserbringung seitens REMONDIS aus besonderem Grund nicht mehr möglich ist.

    Im Übrigen gelten die jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen der REMONDIS-Gruppe. Diese AGB sind einzusehen unter www.gelbetonne-eifel.de oder www.remondis-suedwest.de

Weitere Informationen & häufige Fragen zum Thema Gelber Sack und Gelbe Tonne

Gelbe Tonne mieten statt kaufen

Die Gelbe Tonne von REMONDIS wird aus technischen und versicherungsrechtlichen Gründen nur im Mietsystem angeboten. Fremdbehälter können daher nicht entleert werden.

Abholung der Gelben Tonne - wie oft wird geleert?

Die Entleerung erfolgt bequem im bisherigen Turnus zu den im Abfallkalender vermerkten Terminen.

Was gehört in die Gelbe Tonne?

Oft gefragt: Was darf in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack? Darf ich auch Styropor in die Gelbe Tonne werfen? Zur Klärung dieser Fragen: hier eine Liste aller Wertstoffe, die Sie bedenkenlos einwerfen dürfen.

  • Aludeckel
  • Alufolie
  • Aluschale
  • Apfelsaftkarton
  • Arzneimittelblister
  • Arzneimittelflasche (Kunststoff)
  • Bonbonwickler
  • Buttereinwickelfolie
  • Buttermilchbecher
  • Cornflakespackung (Folienbeutel)
  • Cremedose (Plastik)
  • Dose (Aluminium/Weißblech)
  • Duschgelflasche
  • Einkaufstüte (Plastik)
  • Einwegbesteck (Plastik) aus der Gastronomie
  • Einwegtasse (Plastik) aus der Gastronomie
  • Einwegteller (Plastik) aus der Gastronomie
  • Einwickelfolie
  • Eisverpackung (Plastik)
  • Filmdose
  • Flaschenverschluss
  • Folie (Aluminium)
  • Getränkedose
  • Getränkeeinwegflasche (Plastik)
  • Gummibärchentüte
  • Haargeltube
  • Haarspraydose
  • Joghurtbecher (leer)
  • Kaffeesahnedöschen
  • Kaffeevakuumverpackung
  • Keksdose (Weißblech)
  • Ketchupflasche (Plastik)
  • Klebstofftube (leer)
  • Konservendose
  • Korken (natur)
  • Korken (Plastik)
  • Kronkorken
  • Käseeinwickelfolie
  • Margarinebecher
  • Mayo-, Senf-, Ketchuptüte
  • Milchdose (Papier)
  • Milchdose (Weißblech)
  • Milchkarton
  • Milchschlauchbeutel (Plastik)
  • Müslibeutel (Plastik)
  • Nudeltüte
  • Obstschale (Plastik)
  • Parfumflakon (Plastik)
  • Pizzafolie
  • Plastiktüte
  • Putzmittelflasche (Plastik), leer
  • Quarkbecher
  • Reinigungsmittelflasche (Plastik), leer
  • Saftkarton
  • Schokoladenfolie (Aluminium)
  • Schraubdeckel
  • Shampooflasche (Plastik)
  • Sonnencremeflasche, -tube
  • Speiseölflasche (Plastik)
  • Spraydose (leer)
  • Spülmittelflasche
  • Sterilverpackung (Plastik)
  • Styropor (nur aus Verpackungen)
  • Suppentüte
  • Suppenwürfelfolie
  • Tiefkühlkostbeutel (Plastik)
  • Tiefkühlkostschachtel (beschichtete Pappe)
  • Tierfutterdose
  • Toilettenpapierverpackungen (Plastik)
  • Tortenbodenverpackung
  • Vitamintablettenröhrchen
  • Wursteinwickelfolie
  • Zahnpastatube
  • Zigarettenschachtelfolie

Dies ist nur eine Liste mit Beispielen von Stoffen, andere Verpackungen aus den gleichen Materialien können Sie ebenfalls einwerfen.

Papier und die Gelbe Tonne

Papier wird über einen separaten Abfallkreislauf entsorgt - deswegen Verkaufsverpackungen aus Papier nicht in die Gelbe Tonne werfen! Eine Ausnahme können beschichtete Papierverpackungen sein. Machen Sie im Zweifel die Probe: Lässt sich das Papier gut zerreißen? Dann gehört es in die blaue Papiertonne.

Auch Glas gehört nicht in die Gelbe Tonne

Entsorgen Sie Verkaufsverpackungen aus Glas bitte über die öffentlich aufgestellten Altglas-Sammelcontainer, so wird dieser Rohstoff optimal verwertet.

REMONDIS Region Südwest // Ein Unternehmen der REMONDIS-Gruppe